Künftig wird es den Kommunen möglich sein, Floh- und Trödelmärkte, sowie „privilegierte Spezialmärkte“, die den Tourismus und die regionale Identität fördern, oder auf denen Waren mit Liebhaber-, aber ohne Gebrauchswert angeboten werden, an bis zu vier Marktsonntagen im Jahr festzusetzen. Privilegierte Spezialmärkte können an zusätzlich vier Sonntagen stattfinden, so dass es maximal acht Marktsonntage geben kann.
Gleichzeitig verweist Ruland darauf, dass sich die Zahl von acht Marktsonntagen um die Zahl verkaufsoffener Sonntage nach dem Ladenöffnungsgesetz reduziert. „Uns Sozialdemokraten
liegt der Sonn- und Feiertagsschutz sehr am Herzen. Es ist uns insbesondere für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig, dass an einem Tag der Woche das Tempo etwas zurück zu fahren. Allerdings wollen wir den auch vielfach in Gesprächen geäußerten Wunsch nach einer moderaten Lockerung erfüllen“, erklärt der SPD-Kreisvorsitzende Clemens Hoch.
"Mit dem neuen Märktegesetz haben wir einen guten Mittelweg gefunden, denn Flohmärkte sollen wieder das werden, wofür sie eigentlich gedacht waren: Märkte für gebrauchte Waren des alltäglichen, häuslichen Bedarfs. Wir wollen zurück zum klassischen Stöber-Flohmarkt ohne Neuwaren auf Ramschniveau“, so Ruland abschließend.
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